Abrechnung & Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung

Als gesetzlich versicherte Person werden die Kosten für Ihre Psychotherapie von der Krankenkasse übernommen.

Wichtig für Ihren ersten Termin: Bitte denken Sie daran, Ihre elektronische Gesundheitskarte (Chipkarte) zum Erstgespräch mitzubringen.

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel problemlos übernommen. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) sowie den seit dem 01.07.2024 geltenden Analogleistungen.

  • Erstgespräch & Kennenlernen: Das Erstgespräch sowie die darauffolgenden probatorischen Sitzungen können meist ohne vorherige Beantragung stattfinden.

  • Therapieplatz: Da der genaue Umfang einer Kostenübernahme (für Kurz- oder Langzeittherapien) von Ihrem individuellen Tarif abhängt, empfehle ich Ihnen, vorab kurz bei Ihrer Versicherung nachzufragen und sich eventuell benötigte Formulare zuschicken zu lassen. Sprechen Sie mich bei Fragen dazu gerne an!

Selbstzahler

Möchten Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst tragen – etwa um Formalitäten zu vermeiden oder aus persönlichen Gründen? Das ist ganz unkompliziert möglich. Nehmen Sie hierfür einfach direkt Kontakt mit mir auf. Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) inklusive der Analogleistungen.

Freie Heilfürsorge (Bundeswehr & Polizei)

Wenn Sie über die Freie Heilfürsorge versichert sind, können Sie in der Regel direkt einen Termin für ein Erstgespräch mit mir vereinbaren. Die Kosten werden übernommen.

  • Bundeswehr: Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit, den Sie von Ihrem Truppenarzt erhalten.

  • Polizei: Über die Heilfürsorge der Polizei können Sie direkt mit dem Erstgespräch und den ersten Therapiesitzungen beginnen.

Absage & Ausfallhonorar

Therapie braucht einen geschützten Raum, Verlässlichkeit und Zeit. Ich reserviere die vereinbarten Termine exklusiv für Sie.

Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir mindestens 2 Werktage (48 Stunden) im Voraus abzusagen (Samstage gelten hierbei nicht als Werktage). Eine rechtzeitige Absage gibt mir die Möglichkeit, den Termin an andere Personen zu vergeben, die vielleicht dringend auf eine Sitzung warten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bei nicht rechtzeitig abgesagten oder versäumten Terminen ein Bereitstellungshonorar (100 % der jeweiligen Sitzungsgebühr) in Rechnung stellen muss, da die für Sie reservierte Zeit kurzfristig nicht anderweitig genutzt werden kann.